Stand der Informationen: Januar 2025

Die Schweiz treibt ihre Energiewende konsequent voran und passt dazu kontinuierlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Eine zentrale Rolle spielen dabei Biogasanlagen, die nicht nur erneuerbare Energie bereitstellen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Abfallverwertung leisten. Mit den Anpassungen der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Einführung des „Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ treten ab dem 1. Januar 2025 bedeutende Neuerungen in Kraft.

Neuerungen in der Förderung

Wahlrecht zwischen gleitender Marktprämie und Investitionsbeiträgen

Betreiber von Biogasanlagen können zukünftig zwischen zwei Förderinstrumenten wählen:

  1. Gleitende Marktprämie:
    Dieses Modell ersetzt die bisherige kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Neue Biogasanlagen profitieren von der Prämie auf ihre gesamte Stromproduktion. Bestehende Anlagen können ebenfalls gefördert werden, sofern sie erweitert oder erneuert werden. Betreiber verkaufen die Elektrizität selbst am Markt, und die Prämie gleicht die Differenz zwischen Marktpreis und Gestehungskosten aus. Zusätzlich gibt es Boni für landwirtschaftliche Biomasse (maximal 10 % nicht-landwirtschaftliche Co-Substrate) und für die Nutzung von mindestens 25 % der Nettowärme außerhalb der Anlage.
  2. Investitionsbeiträge:
    Investitionen in neue Anlagen oder Modernisierungen werden finanziell unterstützt. Die Beiträge orientieren sich dabei am Referenzanlagenprinzip. Bei Biogas- und Klärgasanlagen ist die äquivalente elektrische Leistung und nicht die installierte Leistung des Wärme-Kraft-Kopplungs-Moduls (WKK-Modul) für die Berechnung maßgeblich. Ziel ist es, Überdimensionierungen zu verhindern.

Höchstgrenzen & Beiträge

  • Maximaler Investitionsbeitrag: Biogasanlagen können Förderungen von bis zu 12 Millionen Franken erhalten.
  • Projektierungsbeiträge: Diese decken 40 % der anrechenbaren Projektierungskosten ab, wobei ein Mindestbetrag von 30.000 Franken gilt.
  • Betriebskostenbeiträge: Je nach Leistungsklasse und Nutzung von Co-Substraten variieren die Beitragssätze zwischen 14 und 27 Rp./kWh.

Zusätzliche Förderbonusse

  1. Landwirtschaftsbonus: Anlagen, die landwirtschaftliche Co-Substrate verwenden, können mit einem Bonus von bis zu 20 Rp./kWh gefördert werden.
  2. Wärmenutzungsbonus: Ein Anreiz für Betreiber, die anfallende Wärme effizient nutzen. Mindestens 25 % der Nettowärme müssen außerhalb der Biogasanlage genutzt werden.
  3. Herkunftsnachweise (HKN): Betreiber können den ökologischen Mehrwert ihrer Elektrizitätsproduktion handeln. Die Einnahmen aus dem Handel der Herkunftsnachweise werden auf den Referenz-Marktpreis angerechnet.

Bedingungen und Einschränkungen

  • Die Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre und kann nicht unterbrochen werden.
  • Für Anlagen, die hochenergetische Substrate über weite Strecken transportieren, werden die entsprechenden Energiegewinne nicht angerechnet.
  • Nachträgliche Erweiterungen oder Erneuerungen müssen gemeldet werden und verlängern die Vergütungsdauer nicht.
  • Ein Wechsel zwischen den Fördermodellen ist nach der Wahl nicht mehr möglich. Ausnahme: Anlagen, die vor 2025 einen Investitionsbeitrag erhalten haben und erst danach in Betrieb gehen, können bis Mitte 2025 in das Modell der gleitenden Marktprämie wechseln.

Vorteile der neuen Regelungen

Die Anpassungen bringen wesentliche Vorteile mit sich:

  • Wirtschaftlichkeit: Durch klare Leistungsklassen und die Ausrichtung auf Referenzanlagen werden die Fördermittel effizient und zielgerichtet eingesetzt.
  • Flexibilität: Betreiber können zwischen zwei Fördermodellen wählen und so die bestmögliche Unterstützung für ihre Projekte sicherstellen.
  • Innovation: Zusätzliche Anreize fördern den Einsatz moderner Technologien und effizienter Anlagenkonzepte.

Mit den Neuerungen der Energieförderungsverordnung und dem Wahlrecht zwischen gleitender Marktprämie und Investitionsbeiträgen setzt die Schweiz neue Maßstäbe in der Förderung erneuerbarer Energien. Die klare Fokussierung auf Wirtschaftlichkeit, Flexibilität und Innovation stellt sicher, dass Biogasanlagen auch in Zukunft eine Schlüsselrolle in der Schweizer Energiewende spielen.