Eine Biogasanlage darf nicht im Wasserschutzbereich stehen. Weiter sollte bei der Standortwahl darauf geachtet werden, dass die nächste Hochspannungsleitung, wie auch Bahn-Trasse nicht zu nah ist (ca. 50 m Abstand). Ebenfalls ist ein Abstand von ca. 200 m zur nächsten Wohnbebauung hilfreich für die Genehmigung: Anwohner müssten vor möglichen Geruchs- und Lärmimmissionen geschützt sein.