RSD-S | Gülle Kleinanlage (EEG Deutschland)
Warum eine kompakte Biogasanlage (Gülle Kleinanlage 75kW/150kW)? Der Druck für die nachhaltige Entsorgung und Verwertung von Festmist, organischen Abfällen und Reststoffen steigt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Energie aus erneuerbaren Quellen. Hierbei spielt Biomasse mittels Verwertung in einer Biogasanlage eine große Rolle in der Wertschöpfung.
Gerade bei der energetischen Verwertung von faserreicher Biomasse, wie z.B. strohreicher Stallmist, rücken Biogasanlagen für Feststoff-Vergärung in den Fokus. Diese faserreiche Biomasse kann in konventionellen Flüssig-Vergärungen nicht optimal verwertet werden und verursacht dadurch hohe Kosten für die Entsorgung. Der Grund hierfür ist, dass faserreicher Biomasse zu Schwimm- und Sinkschichtbildung neigt und damit zur Verstopfung von Rohrleitungen und Pumpen führen kann. Störstoffbelastete Biomasse (z.B. Sand, Steine, Plastik, Hufeisen, Halfter etc.) kann Eintragstechnik und Rührwerke beschädigen und damit die Verfügbarkeit erheblich einschränken.
Unsere einzigartige RSD®-S Kompaktanlage (Gülle Kleinanlage) für Feststoff-Vergärung macht die Entsorgung und Verwertung dieser Stoffe wirtschaftlich erfolgreich und ökologisch nachhaltig – dies bestätigen gerne auch unsere Kunden. Unsere Biogasanlage zur Feststoff-Vergärung bietet die Möglichkeit, mit organischen Rest- und Abfallstoffen wertvollen Mehrwert und eine zusätzliche Einnahmequelle zu generieren. Durch die Vergärung der Biomasse wird Biogas gewonnen, das in erneuerbare Nutz-Energie (Strom/Wärme) umgewandelt wird. Als weiteres wertvolles Endprodukt entsteht organischer Dünger für eine wirkungsvolle Bodenverbesserung und gleichzeitiger Reduktion des CO₂-Ausstoßes.
Förderung nach EEG 2021
Seit dem EEG 2021 gibt es eine gesonderte Regelung für die Gülle Kleinanlage ≤ 100kW installierter elektrischer Leistung. Sie erhalten einen festgesetzten Einspeisetarif für produzierten Strom und sind von der Pflicht zur Direktvermarktung ausgenommen. Für den Anspruch auf Vergütung müssen in den Anlagen mindestens 80% Gülle bzw. Säugetier-Stallmist eingesetzt werden (bis zu 20% Geflügelmist erlaubt), zudem entfällt die Pflicht eine Verweilzeit der Biomasse von 150 Tagen im gasdichten System zu gewährleisten. Mit dem Einsatz von Pferde- und Rindermist wird diese Voraussetzung entsprechend erfüllt.
Höchste Substratflexibilität
- Ab ca. 10.000 Tonnen pro Jahr (DE)
- Festmist vom Pferd, Rind, Schwein
- Geflügelmist max. 20% Beimischung
Standardisiertes Kernprodukt
- Schnelle Bauzeit
- Robuste Anlagen-Technik
- Einpassung in jede Hofstruktur
- Kein Gärrestlager
Niedrige Lebenszykluskosten
- Geringer Verschleiss
- Stabiler biologischer Prozess
- Geringe Servicezeiten
- Niedriger Eigenenergieverbrauch
Feststoff-Vergärung für Substratmengen ab ca. 10.000 Tonnen pro Jahr
RSD-S Kompaktanlage (Gülle Kleinanlage)
Die kompakte Biogasanlage zur Feststoffvergärung auf der rechtlichen Grundlage der Gülle Kleinanlage nach EEG – 75kW/150kW, zeichnet sich durch Effizienz und Wirtschaftlichkeit auf kleinstem Raum aus. Unsere Kompaktanlage steht für die dezentrale Energiegewinnung aus stapelfähigen Substraten wie Festmist.
Erfolgreich in der Praxis
Im niedersächsischen Lehrte, Deutschland, verwerten die beiden Landwirte Adrian Bartels und Jens Boedecker Pferdemist in einer 75kW Hofanlage (Gülle Kleinanlage). Wie wirtschaftlich erfolgreich und ökologisch nachhaltig diese Entsorgung von Pferdemist ablaufen kann, zeigt das Landwirte-Team mit seinem neuen Problemlöser für Festmist.
Festmist und feste Substrate, wie Ernterückstände und Grünschnitt, die vor allem in größeren Betrieben in rauen Mengen anfallen und in konventionellen Flüssig-Biogasanlagen nicht optimal verwertet werden kann, verursachen Kosten für die Entsorgung.
Referenz Biogasanlagen
Kunden in aller Welt setzen auf die ausgefeilten Produkte und Lösungen von RENERGON. Speziell auf die Anforderungen unserer Kunden abgestimmte Lösungen unterstützen dabei, effizient und flexibel bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
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Schweiz & International
Ja, mit einer Trockenvergärung ist es möglich Pferdemist optimal zu entsorgen, bzw. zu verwerten.
Die Trockenvergärung hat geringe Anforderungen an das Substrat. Diese kann Verunreinigungen enthalten und ist weniger abhängig von Partikelgrössen und Faserhaltigkeit. Pferdemist mit Hufeisen oder Halftern können im Fermenter (Boxen) keine Schäden anrichten können, da das Substrat während des gesamten Vergärungsprozess nicht bewegt wird. Pferdemist Entsorgung ist in herkömmlichen Flüssiganlagen eher aufwändig in der Vorbehandlung und riskant für die Rührwerke, weshalb Pferdemist trotz hohem Gasertrag ungern oder nicht angenommen wird. (Biogas Verfahren im Überblick)
Neben der gewonnenen Energie wird der Pferdemist zu einem wertvollen bodenverbessernden organischem Dünger aufgewertet.
Die grössten Vorteile der Trockenvergärung liegt in den geringen Anforderungen an das Substrat. Dieses kann Verunreinigungen enthalten, die nach dem Prozess als Reststoffe übrigbleiben, und ist weniger abhängig von Partikelgrössen und Faserhaltigkeit. Als Beispiel sei häuslicher Bioabfall, der häufig Reststoffe wie Verpackungsmaterialien enthält, oder Pferdemist mit Hufeisen oder Halftern, die Rührwerken grosses Schäden anrichten können. Darüber hinaus ist Biomüll beispielsweise kein Lebensmittel, wodurch sich die häufig in diesem Zusammenhang aufkommende Tank- oder Teller-Debatte auflöst.
Trockenvergärung beginnt dort wo herkömmliche die Flüssig-Biogasanlage- und Pfropfenstromanlage an ihre Grenzen stösst. Die Trockenvergärung hingegen ermöglicht die Vergärung trockener und faseriger Substrate (Trockensubstanz TS-Gehalt : 20%-55%), die in anderen Systemen oft zu Problemen führen.
Der Prozess läuft im Batch-Verfahren ab und liefert eine kontinuierliche Biogasausbeute. Die Anlagen bestehen aus einzelnen Fermenterboxen (Garagenfermenter), die in einem festgelegten Zyklus befüllt und entleert werden. Der manuelle Aufwand ist dabei äusserst gering, da neben der einfachen Lade- und Entladetätigkeit, selten eine Vorbehandlung des Substrats (Zerkleinerung, Schreddern) nötig ist. Zudem wird das Substart über die gesamte Verweilzeit (18-21 Tage) nicht bewegt. Es sinkt die Störanfälligkeit, sowie der Wartungsaufwand der Technik, da keine anfällige Rühr- und Pumptechnik (Vermeidung Schwimm- und Quellschichten) verwendet wird.
Für einen wirtschaftlichen Betrieb sollte man mit etwa 4.500 Tonnen pro Jahr an organischen Abfall und Reststoffe rechnen. Wie z.B. Bioabfall, Grüngut, Festmist (Pferd, Schwein, Rind, Geflügel), Bioabfälle, Erntereste und Stroh. Grundsätzlich kann die Anlage auch mit weniger Material betrieben werden. Hier geht’s zum Biogasrechner
Der Flächenbedarf einer Kompaktanlage mit 4.500 t/a liegt bei etwa 1.900 m2
Fermenterboxen, Vorplatz, Technik, Perkolattank, Gasnutzung: ~ 1.750 m2
Gärprodukt-Abtropffläche: ≥ 150 m2
Festmistlagerfläche: je nach Anlieferung
Kompostierung: je nach Verarbeitung
Biogasanlagen zur Trockenvergärung eignen sich dafür optimal. Faserreiche Biomasse, wie z.B. strohreicher Stallmist, wird bisher nur wenig zur Energiegewinnung verwendet. Meist verrottet diese in der Landschaft oder wird in einer Kompostierung „entsorgt“, ohne die darin enthaltene Energie z.B. in einer Biogasanlage zu nutzen. Der Grund hierfür ist, dass diese faserreiche und möglicherweise störstoffbelastete Biomasse (z.B. Sand, Steine, Metalle, Plastik …) in einer Nassvergärung zur Bildung von Schwimm- und Sinkschichten neigt, was zu erhöhtem Stromverbrauch und Wartungsaufwand führt. Des Weiteren sind Verstopfungen von Rohrleitungen sehr wahrscheinlich und Pumpen sowie Eintragstechnik der Flüssigbiogasanlagen müssen häufig gewartet werden. All dies schränkt die Verfügbarkeit dieser Anlagen bei Einsatz von faserreichen Substraten erheblich ein und führt zu hohen Betriebskosten. In der Feststoff-Fermentation von Renergon gibt es diese Nachteile nicht. Neben der gewonnenen Energie wird zudem der Mist zu einem wertvollen bodenverbessernden Humus Dünger aufgewertet.
Mit dem EEG 2021 gilt die gesonderte Regelung für Gülle-Kleinanlagen ≤ 100 kW installierter elektrischer Leistung. Sie erhalten einen festgesetzten Einspeisetarif für produzierten Strom und sind von der Pflicht zur Direktvermarktung ausgenommen. Für den Anspruch auf Vergütung müssen in der Anlage mindestens 80% Gülle bzw. Säugetier-Stallmist eingesetzt werden (bis 20% Geflügelmist erlaubt). Zudem entfällt die Pflicht einer Verweilzeit der Biomasse von 150 Tagen im gasdichten System zu gewährleisten. Mit dem Einsatz von Pferde- & Rindermist ist diese Voraussetzung entsprechend erfüllt.
Für die Gruppe der sogenannten Güllekleinanlagen ist die spezielle Vergütung für den erzeugten Strom fortgeschrieben worden und es hat einige interessante Veränderungen für Neuanlagen gegeben. Bleibt man bei der Anlagenplanung mit beispielsweise 99 kW installierter Leistung unter dem Grenzwert von 100 kW, so kann die Anlage diese Leistung künftig unbegrenzt fahren und bekommt die Sondervergütung für die komplette eingespeiste Strommenge ausgezahlt. Neuanlagen von 100 kW installierter Leistung bis zu einer Leistung von 150 kW dürfen zwar nur die Hälfte der installierten Leistung in tatsächliche Einspeisung umsetzen, erhalten aber als Ausgleich künftig den Flexibilitätszuschlag. Damit können neue Güllekleinanlagen jetzt mit entweder knapp 25 % höherer Leistung gefahren werden oder mit einer ca.6,3 % höheren Vergütung kalkulieren als bisher.